Cover 2-13

Schweizer Fachzeitschrift
für Publishing und Digitaldruck


Direkt-Links zu Shop-Artikeln

 


Banner_mai_13_Rectangle

 >>  >>  >> 
Artikel twittern
Artikel teilen
Artikel drucken Artikel drucken

Rechtliche Aspekte beim Bildeinkauf

«Wenn ich Bilder irgendwo gefunden habe, kann ich damit doch machen, was ich will – denn ich habe ja die Datei.» So oder ähnlich empfinden es viele Bildanwender. Bis eine Abmahnung oder Klage ins Haus flattert. Dieser Artikel nimmt sich der rechtlichen Aspekte beim Bildeinkauf und bei der Bildverwendung an.

karsten risseeuw Kein Foto auf dieser Welt ist «vogelfrei». Es sind immer irgendwelche Rechte mit jedem Bild verknüpft. Ob diese Rechte Relevanz haben, ist eine weitere Frage. Dass aber jedes Foto verschiedene Rechte tangiert, steht ausser Zweifel. Nur sind sich dessen viele Anwender nicht bewusst. Auch gestandene Designerund Grafiker, die regelmässig Fotos einkaufen und für Kunden verwalten, wissen nicht immer, wie es sich genau mit den Bildrechten verhält. Nicht selten hortet man einige Festplatten gefüllt mit Bildern, von denen man weder weiss, woher sie stammen, noch welche Rechte dafür erworben wurden. Diese Wissenslücken sind Risikofaktoren, nicht nur für den Designer, sondern auch für dessen Kunden.

Wir bewegen uns in einem Informationszeitalter, das gleichzeitig auch ein Bildzeitalter ist. Kaum eine Website, die von Bildern nicht überquillt. Und trügerisch schnell lassen sich geeignete Sujets im Internet finden, herunterladen und für andere Zwecke einsetzen. Im letzten Januar gab es eine gefälschte Facebook-Seite von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Jemand hatte ein gefälschtes Profil erstellt und es mit ihren Fotos bestückt. Das Profil wurde gesperrt. Ebenso erging es einer gefälschten Facebook-Seite von Didier Burkhalter. Die Täter sind meines Wissens noch unbekannt. Dass zu diesem Schritt ein gewisses Mass an krimineller Energie nötig ist, lässt sich nicht bestreiten. Aber wie sieht es mit anderen Bildern, zum Beispiel für Ihre eigenen Projekte, aus? Wissen Sie über die Herkunft Bescheid? Wissen Sie, welche Lizenzen die Bilder aufweisen und ob es überhaupt eine Freigabe für diese Bilder gibt? Das sind die Fragen, denen wir auf die Spur kommen wollen.

Bild- und weitere Rechte

Die so genannten Bildrechte, die zu jedem Foto gehören, umfassen verschiedene Aspekte. Erstens gibt es die Rechte des Fotografen, der das Bild erstellt hat. Er ist der Urheber des Bildes, womit das Urheberrecht tangiert ist. Ihm gehört das Foto. Als nächstes stellt sich die Frage, was auf dem Foto abgebildet ist. Wenn Personen zu erkennen sind, ist das Personenrecht betroffen. Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Konkret heisst das, dass ein Bild ohne Einverständnis der abgebildeten Person nicht für Werbezwecke gebraucht werden darf. Wir kommen später darauf zurück. Vielleicht zeigt das Foto auch geschützte Objekte oder Symbole, wie beispielsweise ein Rolls-Royce-Emblem, den Hollywood-Schriftzug in Beverly Hills, Logos oder Markenabbildungen. Abbildungen von Marken sind geschützt. Es können auch Gebäude geschützt sein, sodass ihre Abbildung nicht für Werbezwecke genutzt werden darf. Das ist oft der Fall bei Werken bekannter Architekten oder bei Gebäuden mit auffallender Architektur, wie beim Guggenheim-Museum im spanischen Bilbao. Aber auch die Beleuchtung des Eiffelturms (nicht der Eiffelturm selbst) ist geschützt, sodass Fotos des Eiffelturms bei Nacht nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Für all diese Fälle braucht es spezielle Freigaben. Es gibt aber noch weitere Bildrechte. Es kann sein, dass bestimmte Bilder nur bei bestimmten Partnern eingekauft werden können. Dann handelt es sich um Vertriebsrechte. Das ist häufig der Fall bei exklusiven Landesvertretungen. Ferner können die Urheberrechte von anderen gekauft werden, oder sie wechseln durch Erbnachlässe den Besitzer. In diesen Situationen kommen dann noch Eigentumsrechte ins Spiel. Nicht zu vergessen ist ferner das Hausrecht, wonach wir auf privatem Grund nicht einfach beliebig Bilder knipsen und diese Bilder dann (gewerblich) verwenden können. Was privat ist, sollte privat bleiben. Auch hier bedarf es Abklärungen, wenn man ein Bild von privatem Grund für Werbezwecke nutzen will.

Mit dieser noch unvollständigen Liste wird deutlich, dass die rechtmässige Verwendung eines Fotos nicht durch den Besitz eines Bildes oder einer Bilddatei allein geklärt ist. Die mit einem Bild zusammenhängenden Rechte sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Das ist insbesondere für Firmen von Bedeutung, die Fotos intern für Werbezwecke verwalten. Denn wer möchte schon wegen schlampig verwalteter Bildrechte eine Klage am Hals haben? Die Abmahnungswellen von Getty Images sind berüchtigt. Diese führen seit vielen Jahren immer wieder zu berechtigten oder unberechtigten, aber auf jeden Fall überzogenen Gebührenrechnungen. Auch andere Rechteinhaber fordern ihre Rechte ein, wenn sie über unerlaubte Verwendungen informiert sind. Das ist durchaus verständlich, denn es geht um die Rechte sowohl der Agenturen als auch der Fotografen. Es geht darum, dass jeder seine Arbeit ebenso gerne bezahlt sieht, wie Sie selbst auch.

Obwohl es verschiedene Rechte gibt, die alle mit einem Bild in Verbindung stehen können, existiert auch der Wunsch, Bilder nutzen zu können. Wie regelt sich das?

Nutzungsrechte und Lizenzen

Die Verwendung von Bildern wird über ein eingeräumtes Nutzungsrecht ermöglicht. Ein Nutzungsrecht tritt über einen Vertrag in Kraft. Häufig wird dieser über eine Lizenzvereinbarung und die Zahlung einer Lizenzgebühr abgeschlossen. Bei Fotografen und Fotoaufträgen sollten die Rechte allerdings bei der Auftragsabwicklung (Angebot, Bestellung, Rechnungsstellung) sauber definiert werden.

Nutzungsrechte sollten dem Zweck angepasst sein. Das ist immer auch Sache einer Verhandlung und der Suche nach geeigneten Lösungen. Es soll dabei zwischen zwei Lizenztypen unterschieden werden:

Kommerzielle Verwendung benötigt Freigaben

Die Nutzungsrechte sind nicht nur von der gewählten Lizenz, sondern auch von den vorhandenen Freigaben abhängig. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Bilder für Werbezwecke nutzen möchten. Sobald Sie ein Bild für Ihre Firmenbroschüre, für eine Produktverpackung oder auf einer Website verwenden möchten – also eine kommerzielle Verwendung anstreben – sollten die Rechte Dritter geklärt sein. Abgebildete Personen müssen ihr Einverständnis zur gewerblichen Nutzung geben. Das wird durch ein so genanntes Model Release sichergestellt, eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel zwischen Fotograf und Model abgeschlossen wird. Für eine gewerbliche Verwendung sollte also ein Model Release vorhanden sein. Wenn auf dem Bild typische Marken oder andere geschützte Dinge sichtbar sind, sollte ein Property Release vorliegen. Fehlen diese Freigaben, kann man zwar das Bild lizenzieren, aber nicht gewerblich verwenden. Es müssen zusätzliche Abklärungen getroffen werden. Bildagenturen können dabei helfen. Nicht immer gelingt es, die Freigaben auch zu erhalten, beispielsweise wenn Models umgezogen und nicht mehr auffindbar sind oder wenn eine Freigabe nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Partnerschaftsverträge und Ähnliches) möglich sind.

Angaben über Freigaben sollten über die Website der Bildagentur oder diejenige des Fotografen ersichtlich sein. Diese kann als Information direkt zum Bild angegeben sein oder in den Lizenzbedingungen geklärt werden. Wie aber komme ich zum richtigen Bild, nachdem all diese Dinge geklärt sind? Und welche Lizenz eignet sich für den angestrebten Verwendungszweck?

Redaktionelle Verwendung

Nebst einer kommerziellen Verwendung können Fotos auch redaktionell verwendet werden. Bei einer redaktionellen Verwendung liegen die rechtlichen Aspekte etwas anders. Eine redaktionelle Verwendung ist dann gegeben, wenn ein Bild im Kontext einer Berichterstattung als Bildzitat genutzt wird. Personen und Marken dürfen dann auch ohne Freigaben gezeigt werden, da es in dem Artikel vermutlich gerade um diese Personen oder Marken geht. Eine redaktionelle Verwendung wird von Zeitschriften und Zeitungen genutzt, trifft aber auch für andere Projekte zu. Wenn Sie eine Hauszeitung erstellen oder in einem Jahresbericht ein Projekt mit Fotos dokumentieren, eine Berichterstattung über Konzerte, Theater und andere Veranstaltungen schreiben, dann kommen redaktionelle Lizenzen zum Zug.

Eine redaktionelle Verwendung ist in der Regel deutlich günstiger als eine kommerzielle. Viele Bildagenturen haben für diese Art Projekte nicht nur spezielle Preise, sondern auch Regelungen für den regelmässigen Bildeinkauf. Das ist günstig, einfach und unproblematisch. Eine redaktionelle Verwendung ist meist auf eine einmalige Publikation begrenzt. Das macht auch Sinn, denn selten werden Bilder zweimal verwendet. Ist das doch der Fall, muss eine zweite Lizenz erworben werden.

Welche Lizenz für mein Projekt?

Verschiedene Aspekte der Lizenzierung haben wir betrachtet. Es gibt keine Pauschalantwort für alle Anwendungen. Geht es aber darum, Ihrer Firma ein unverwechselbares Gesicht zu geben, oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass Bilder für Ihre Broschüre auf keinen Fall bei der Konkurrenz kopiert werden, dann geht das nicht mit jeder Lizenz. Machen wir dazu ein kleines Beispiel: Das Angebot von Micro­stock-Agenturen ist äusserst beliebt. Es finden sich hier Millionen von Fotos zu kleinen Preisen. Stellen Sie sich vor, dass das eine Bild, das einem so gut gefällt, auch 30 000 anderen Kunden gefällt. Das ist eine gute Zahl. Denn Verkaufsschlager im Microstock-Bereich sind solche Bilder, die viele zehntausende Male verkauft werden. Die freundliche Telefonistin verkauft dann vielleicht nicht nur bei Ihnen, sondern auch beim Konkurrenten, und ausserdem kann man sie dabei ertappen, Viagra an den Mann zu bringen. Microstock steht für Massenware. Das ist ganz okay für viele, aber eben nicht für alle Anwendungen. Es ist nicht egal, welche Bildlizenz Sie erwerben. Und der Preis ist nicht das einzige Kriterium. Bei der Lizenzierung stellen Sie auch die Weichen für Exklusivität.

Umgekehrt lässt sich natürlich auch begründet sagen, dass nicht jedes Bild exklusiv sein muss und dass es viele Anwendungen gibt, für die Micro­stock-Bilder gut genug sind. Ausserdem lernen Microstock-Fotografen und -Agenturen schnell dazu, sodass mittlerweile auch ganz ansprechende Bildserien auf Billigwebsites vorhanden sind. Die Breite und Tiefe des Angebots findet sich aber nach wie vor nicht bei einer Agentur allein und auch nicht unter der Fahne eines einzigen Lizenzierungskonzeptes. Wer einfach nur die richtigen Bilder sucht, kommt um eine differenzierte Wahrnehmung nicht herum. Er soll auch die Art der Lizenzierung und die gewählte Bildquelle sorgfältig aussuchen.

Bestehende Bildlizenzen klären

Rechtliche Aspekte bestehen nicht nur für den Bildeinkauf. Sie treffen ebenso für Bilder zu, die Sie bereits haben. Für jede Firma lohnt es sich, eine Bilddatenbank aufzubauen, die auch über die Lizenzen Auskunft gibt. Nützlich sind dabei die Erfassung folgender Informationen: ursprünglicher Bildname, Fotograf, Lieferant, Website, Lizenztypus, Model Release, Freigaben Dritter, Kaufdatum und eine allfällige Rechnungsnummer, Start- und Enddatum für zeitlich begrenzte Lizenzen, Projektbeschreibung sowie idealerweise auch eine Liste mit sämtlichen Verwendungen. Eine solche Datenbank ist von unschätzbarem Wert, nicht nur zur Vermeidung rechtlicher Probleme, sondern auch als Quelle der Information für Ihr Marketing und den Kundenservice.

Sofern Sie noch Schuhschachteln mit Fotos haben, Festplatten und Wechselmedien mit Fotos, Illustrationen und anderen Dokumenten, bringt erst eine Inventarisierung den Überblick. Fehlen zu irgendwelchen Bildern konkrete Angaben, empfiehlt es sich, die Bilder aus dem Verkehr zu ziehen, bis die rechtliche Situation geklärt ist.

Abmahnungen

Haben Sie Bilder benutzt, für die Sie jetzt rechtlich belangt werden? Hat vielleicht Ihr Grafiker gemeint, es sei alles im grünen Bereich, und nun geht eine Rechnung über mehrere tausend Franken ein? Solche Situationen gibt es immer wieder. Das ist ganz unangenehm. Vor allem Getty Images hat mit Abmahnungen für Schlagzeilen gesorgt. Leute wurden ungerechtfertigt belangt. Bei nichtlizenzierten Verwendungen von Bildern wird konsequent nachgehakt. Das alles ist nicht neu. Wer auf der Website des Schweizer Fernsehens sucht, findet dort noch eine Meldung aus einer «Kassensturz»-Sendung von 2006. In den letzten Jahren habe ich verschiedene Anrufe wegen solcher Erfahrungen erhalten. Viele Menschen sind bestürzt, wenn so etwas passiert. Unwissenheit aber schützt vor Strafe nicht. Die Briefe kommen gleich vom Anwalt, der an dem Geschäft natürlich gut mitverdient. Das ist alles rechtens. Die Ausgangslage ist immer dieselbe: Sie haben ein Bild tatsächlich genutzt. Können Sie beweisen, dass Sie eine Lizenz erworben haben, wird sich die Abmahnung in Luft auflösen. Häufig aber handelt es sich um abgelaufene Lizenzen (RM-Lizenzen), die weiterhin genutzt werden. Jeder hat offenbar «vergessen», dass die Lizenzen nur begrenzt gültig waren. Es werden also zusätzliche Lizenzgebühren fällig. Allerdings nennen die Abmahnungen stark übertriebene Forderungen. Die Suppe wird auch nicht so heiss gegessen, wie sie serviert wird.

Prüfen Sie die Abmahnung und ob die Bilder noch irgendwo verwendet werden. Prüfen Sie ihre Lizenz. Wenn keine Lizenz vorliegt, entfernen Sie alle von der Abmahnung betroffenen Bilder sofort von Ihrer Website und aus Ihren Datenbanken. Dokumentieren Sie, was Sie wissen. Als nächstes machen Sie sich schlau, was denn eine Lizenz regulär gekostet hätte, wenn Sie die Lizenz verlängert hätten. Marktübliche Preise finden sich für die Schweiz in den Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB), die über deren Website bezogen werden können (www.sab-photo.ch). Für Deutschland ist eine solche Preisindikation über die Website des Bundesverbands der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA, www.bvpa.org) erhältlich. Vergleichen Sie auch die Preisangaben auf der Website des Anbieters (beispielsweise Getty Images), die zu allen Bildern auch eine Preisberechnung aufführt. Damit haben Sie sich bereits ein erstes Bild davon gemacht, welche Kosten regulär anfallen würden. Da Getty manchen Kunden 40 Prozent Rabatt oder mehr auf den Bildeinkauf gibt, sollte etwas Kulanz geltend gemacht werden können. Aus der «Kassensturz»-Sendung geht weiter hervor, dass einige Betroffene durch Zuwarten mit jedem neuen Brief von Getty einen tieferen Abmahnungspreis erhielten. Konsultieren Sie einen Anwalt, der auf Bildrechte spezialisiert ist. Bedenken Sie, dass Bilder einen Wert darstellen und eine unerlaubte Verwendung auf jeden Fall zu berechtigten Forderungen führt. Das Vermeiden von solchen Situationen ist auf jeden Fall angenehmer als die mühsame Bereinigung im Nachhinein.

Der Autor

Karsten Risseeuw ist Inhaber der Kursiv Bildagentur. Die Klärung rechtlicher Aspekte für Bilder gehört für ihn zum Alltag. Auch führt er Seminare für Bildeinkäufer und Fotografen zu rechtlichen Aspekten beim Bildeinkauf durch. Nächste Termine: 7. Mai in Zürich und 21. Mai in St. Gallen

www.kursiv.com

Artikel twittern
Artikel teilen
Artikel drucken